Republik 07/2010

Das Verfahren der Zulassung eines EU-Bürgerbegehrens war der letzte Streitpunkt zwischen EU-Ländern und der Kommission. Laut Kompromiss muss die Kommission prüfen, ob der Gegenstand tatsächlich der EU-Kompetenz unterliegt und daher für eine Bürgerinitiative geeignet ist, wenn 100.000 Unterschriften aus drei Ländern zusammengekommen sind. „Österreich hat sich ursprünglich ein einstufiges Verfahren vorstellen können, bei dem der Bürger gleich am Anfang bei der Registrierung erfährt, ob das Anliegen auch in den Aufgabenbereich der Union fällt“, erklärt Wenda. Im Sinne eines kompromissfähigen Vorschlags habe sich Österreich aber bereit erklärt, einen Mittelweg zu gehen und die Schwelle für die Überprüfung zumindest von 300.000 auf 100.000 Unterschriften gesenkt. „Denn die Kommission hat mit Nachdruck gesagt, dass sie es ohne zweistufiges Verfahren administrativ nicht schafft, eine solche inhaltliche Prüfung durchzuführen, wenn eine große Anzahl von Initiativen anfällt.“ Unseriöse Initiativen vermeiden Michael Mann, Mitarbeiter des zuständigen EU-Kommissars Maros Sefcovic, sieht das differenzierter: „Wir wollen, dass eine öffentliche Debatte über die Anliegen von Bürgerinitiativen stattfindet und so herausfinden, ob es genügend Unterstützung dafür gibt.“ Sichergestellt werden müsse, dass nur ernst gemeinte EU-Volksbegehren eingehend juristisch geprüft werden. Ansonsten könnten hunderte sinnlose Initiativen eingereicht werden, was das System sprengen würde. Diese Argumentation ändert nichts an der Zusatzbelastung für das Innenministerium. „Denn unser Ansatz ist, keine Stichproben zu machen, sondern uns aus rechtsstaatlichen Gründen im Gegensatz zu einigen anderen Mitgliedsländern jede einzelne Unterstützungserklärung anzusehen, um Doppel-Unterstützungen oder fiktive Unterschriften herausfiltern zu können“, sagt Wenda. Österreich habe zudem durchgesetzt, dass eine Expertengruppe das Stichprobenmodell auf vernünftige Beine stellt und am Ende anhand von Best-Practice-Modellen möglichst eine Art einheitliche Überprüfung stehen soll. Ein weiterer Gegenstand der Beratungen in dieser Expertengruppe ist die Zertifizierung und genaue Ausgestaltung der Software. „Man hat sich bislang zumindest soweit festgelegt, dass der Datenschutzlevel an europäische Standards anknüpft“, erläutert der österreichische Experte. „Eine staatliche Stelle muss das System zertifizieren, das der Organisator der Bürgerinitiative für die Sammlung der Unterstützungserklärungen anbietet.“ Und es müsse die Möglichkeit geben, mit einer digitalen Unterschrift zu signieren. „Denn bei der Europäischen Bürgerinitiative kann es möglich sein, mit Hilfe von elektronisch übermittelten Unterstützungserklärungen und einer Datenbank, die aber wahrscheinlich erst anzulegen wäre, Prüfungen auch schneller durchzuführen“, sagt Wenda. „Im Großen und Ganzen hieße das aber, Infrastruktur zu schaffen und derzeit schon existierende Register so prüffähig zu machen, dass sie mit den Daten harmonieren, die von den Organisatoren geliefert werden. Das bedeutet sicherlich auch einen höheren Personalaufwand.“ Nicht umsonst gebe es nach der Einigung von Rat und Parlament noch eine zwölfmonatige Übergangsfrist, damit sich Österreich legistisch, organisatorisch und logistisch vorbereiten könne, sagt der Spezialist für Wahlangelegenheiten. Unterschied zu nationalen Volksbegehren Die Unterstützungserklärungen für österreichische Volksbegehren werden beim Gemeindeamt oder Magistrat geleistet und sind daher schon vorab verifiziert. Weil das aber beim EU-Volksbegehren nicht so ablaufen wird, bestand die österreichische Regierung erfolgreich auf eindeutigen Parametern, nach denen die Gültigkeit gemäß dem österreichischen Legalitätsprinzip nachgeprüft werden kann. So wird es EU-weit ein einheitliches Unterstützungsformular geben, auf dem die Teilnehmer eine Reihe von persönlichen Angaben machen Thema Europa & Bürger „Aus rechtsstaat- lichen Gründen wollen wir uns jede einzelne Unterstützungs- erklärung ansehen.“ Gregor Wenda, BMI BMI müssen – etwa Geburtsdatum, Adresse und Ausweisnummern. „Für die Überprüfung österreichischer Unterstützungserklärungen sind nur der Reisepass oder der Personalausweis relevant, weil nur sie eindeutig über die Staatsbürgerschaft Auskunft geben“, so Wenda. Anhand ihrer Nummern sei über das Identitätsdokumentenregister nachprüfbar, ob es diese Person wirklich gibt und ob die Angaben schlüssig sind. Doch das EU-Parlament hat offenbar vor, noch an grundsätzlichen Elementen der neuen Bürgerinitiative zu schrauben. So sei etwa die von den Mitgliedstaaten vereinbarte Gültigkeitsschwelle für eine erfolgreiche Bürgerinitiative von einem Drittel der EU-Länder oder neun Staaten eindeutig zu hoch, sagt die zuständige Berichterstatterin Zita Gurmai von den ungarischen Sozialisten. Ein Viertel oder sieben Länder könnten ebenso gut ein europäisches Interesse repräsentieren. Im September will sie ihren Berichtsentwurf fertig haben. Im Idealfall einer Einigung in erster Lesung wird der Rechtsakt noch heuer fertig. Anfang 2012 könnten sich die ersten Organisatoren mit ihrem Anliegen bei der EU-Kommission um die Registrierung bewerben. Juli/August 10 29

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